Gewerbliche Schadstoffe

Bei Schadstoffen handelt es sich um gefährliche Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten.

Sie müssen fachgerecht entsorgt werden und gehören daher auf keinen Fall in den Restabfall oder in die Kanalisation.

Mehrere Glasflaschen, die mit Schadstoffen gefüllt sind. Foto: envato elements

Zu Schadstoffen gehören u. a. Altöle, Batterien und Akkus, Düngemittelreste, Holzschutz-, Insektenschutz- und Lösungsmittel, Chemikalien sowie Klebstoffe.

Verschiedene Gefahrensymbole auf den Verpackungen weisen auf die Gefährlichkeit hin.

Wie sind Schadstoffe aus gewerblicher Herkunft zu entsorgen?

Gewerbe-, Industrie-, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie öffentliche und private Einrichtungen aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, bei denen pro Jahr nicht mehr als 2.000 kg gefährlicher Abfälle anfallen, können diese der Schadstoffsammlung des Entsorgungsbetriebs überlassen. Diese ist kostenpflichtig. 

Die Abholung der Schadstoffe ist über ein Online-Formular anzumelden. Zum entsprechenden Entsorgungstermin werden die gefährlichen Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen direkt vom Betrieb abgeholt. Dafür wird – zusätzlich zu den Entsorgungskosten – eine Anfahrtspauschale erhoben.

Die gefährlichen Abfälle werden bei der Übergabe einschließlich ihrer Verpackung verwogen, deklariert, gekennzeichnet und sortiert. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erhält der Abfallerzeuger einen Liefer- /Wägeschein, auf dessen Grundlage der Gebührenbescheid erstellt wird.

Gewerbebetriebe, bei denen regelmäßig größere Mengen von Schadstoffen anfallen, nutzen bitte private Entsorger, die für die Entsorgung von Schadstoffen zertifiziert sind.

Was ist bei der Entsorgung  von Schadstoffen zu beachten?

Die gefährlichen Abfälle müssen nach Abfallarten sortiert am Abholtag dem Entsorgungsunternehmen übergeben werden. Aus Sicherheitsgründen sind die gefährlichen Abfälle nach Möglichkeit in den Originalverpackungen und verschlossen zu übergeben. Eine Vermischung unterschiedlicher Abfallarten ist nicht zulässig!

Wasserbasierte Farben sind keine Schadstoffe!

Wasserbasierte Farben und Lacke (Dispersionsfarben) enthalten keine Lösemittel und stellen daher keine Schadstoffe im Sinne des Abfallrechts dar. Sie sind ungefährlich und können über den Restmüll einer thermischen Verwertung zugeführt werden, sobald sie vollständig ausgehärtet sind. Flüssige Farbreste sollten daher an der Luft getrocknet oder mit Sand abgebunden werden. Dann können sie in die schwarze Restmülltonne gegeben werden. 

Die Einordnung von Dispersionsfarben als Schadstoffe stammt aus einer Zeit, als der Restabfall überwiegend deponiert wurde. Heutzutage ist mit der hochwertigen thermischen Verwertung des Hausmülls in entsprechenden Müllverbrennungsanlagen eine umweltgerechte Entsorgung von ausgehärteten Farb- und Lackresten problemlos möglich.